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Maximal abkassieren mit der Maxi-Förderung

Der Arbeitgeber spart für Sie vermögenswirksame Leistungen von bis zu 40 EUR monatlich auf einen Bausparvertrag oder einen Aktienfonds an. Zusätzlich erhalten Sie vom Staat nochmals eine Förderung, sofern Sie unterhalb der gesetzlich festgesetzten Einkommensgrenzen liegen. Wie hoch diese Grenzen sind und wie hoch die maximale Förderung ist, erfahren Sie in der angeführten Tabelle. Sie können die Vorteile dieser Regelung voll ausschöpfen und gleich mit drei attraktiven Prämien für Ihre Spareinlagen rechnen:

  • 9,00% Arbeitnehmersparzulage auf vermögenswirksame Leistungen beim Bausparen.

    Für die Anlage Ihrer VL in einen Bausparvertrag erhalten Sie eine Arbeitnehmer-Sparzulage von 9% auf eine jährliche Einzahlung von max. 470 EUR p.a. vom Staat. Das bedeutet in diesem Fall: 42,30 EUR für Sie - einfach geschenkt!

  • 8,80% Wohnungsbauprämie mit BSV.

    Zusätzlich zu den vermögenswirksamen Leistungen können Sie vom Staat auch noch eine Förderung auf von Ihnen geleistete Einzahlungen in einen Bausparvertrag erhalten. Und zwar 8,8% auf jährliche Einzahlungen von bis zu 512 EUR bei Ledigen bzw. 1.024 EUR bei Verheirateten, sofern Sie unterhalb der geförderten Einkommensgrenze liegen. Die Arbeitnehmer-Sparzulage beim Bausparen und die Wohnungsbauprämie können Sie natürlich auch erhalten, wenn Sie kein Wohneigentum erwerben möchten.

  • Bis zu 22 % Arbeitnehmer-Sparzulage bei Aktienfonds

    Auch die Beteiligung an sogenanntem Produktivkapital wie Aktienfonds wird gefördert: Auf vL-Beiträge von bis zu 400 EUR jährlich in einen Aktienfonds gewährt der Staat in den alten Bundesländern eine 18%ige Prämie. Für Anleger mit Wohnsitz in den neuen Bundesländern gibt es sogar 22%. Das sind 72 EUR bzw. 88 EUR Prämie maximale Förderung.

Da kommt ganz schön was zusammen!

Mehr Geld vom Staat!
Alle Vorteile für clevere Sparer auf einen Blick


(z.B. ein Ehepaar, beide Partner nutzen staatl. Förderung)

Förderung

Prämie p.a.

Produkt

9 % Arbeitnehmersparzulage auf vermögenswirksame Leistung für einen Bausparvertrag in Höhe von 470,- € pro Jahr: **

84,60 €

BSV

8,8 % Wohnungsbauprämie auf Anlage von 1.024,- € pro Jahr in einem Bausparvertrag: *

90,11 €

BSV

22 %/ 18 % Arbeitnehmersparzulage auf Anlage von 800,- € pro Jahr in einem Aktienfond: **

176,- € (Ost)/ 144,- € (West)

Fonds

macht unter'm Strich

350,71 € (Ost)/ 318,71 € (West) an Prämien pro Jahr.

** Einkommensgrenzen: 25.600,- € zu versteuerndes Jahreseinkommen für Ledige bzw. 51.200,- € für Verheiratete.
* Einkommensgrenzen: 17.900,- € zu versteuerndes Jahreseinkommen für Ledige bzw. 35.800,- € für Verheiratete.


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