Häufig gestellte Fragen - FAQ


Übersicht


01. Wer oder was ist fi-on?
02. Welche Dienstleistungen kann ich von fi-on erwarten?
03. Wie erreiche ich fi-on?
04. Wann bekomme ich die genannten Konditionen verbindlich?
05. Sind Sondertilgungen bei Darlehen möglich?
06. Welche Antragsunterlagen benötigen Sie?
07. Wie komme ich zu meinem Darlehen/ Kredit?
08. Finanzieren Sie auch an 2. Rangstelle?
09. Kann ich auch Zwischenfinanzierungen erhalten?
10. Kann ich über Sie auch KfW- Darlehen beantragen?
11. Finanzieren Sie auch 100% oder mehr der Kosten?
12. Wie hoch ist die Mindestdarlehenssumme?
13. Was passiert, wenn ich Ihr Angebot nicht annehmen kann?
14. Kann ich das Darlehen in mehrere Teildarlehen aufteilen?
15. Kann ich die Höhe meiner anfänglichen Tilgung frei bestimmen?
16. Bietet fi-on auch Fremdwährungskredite an?
17. Was ist der Unterschied zwischen einer Brief- oder Buchgrundschuld?
18. Muss ich bei einem Wechsel zu einer anderen Bank eine neue Grundschuld bestellen?
19. Was passiert, wenn die Grundschuld noch nicht im Grundbuch eingetragen ist und ich das Geld benötige?
20. Wenn ich zwei Darlehen miteinander vergleichen will, vergleiche ich dann den Nominal- oder Effektivzins?
21. Was passiert, wenn ich meine Immobilie innerhalb der Zinsbindung



1. Wer oder was ist fi-on?


Die fi-on OHG ist ein Finanzierungs-/ Anlage- und Immobilienvermittler für Privat- und Geschäftskunden. Wir verhandeln mit renommierten Banken, Bausparkassen und Versicherungen und geben die so entstehenden Vorteile in Form von Top- Konditionen an Sie weiter. Das spart Ihr Geld! Darüber hinaus vermitteln wir Wohnimmobilien und Grundstücke im Bereich Hamburg/ Schleswig- Holstein und Mecklenburg- Vorpommern.


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2. Welche Dienstleistungen kann ich von fi-on erwarten?


fi-on bietet Ihnen die Möglichkeit sich persönlich, online oder per Telefon über folgende Themen zu Informieren:

- Bau-/ Kauffinanzierungen
- Anschlußfinanzierungen
- Zwischenfinanzierungen/ Projektfinanzierungen
- öffentliche Förderungen
- Privatdarlehen
- Fondsanlagen
- Bausparanlagen
- Immobilien

Wir erstellen Ihnen maßgeschneiderte Finanzierungsmodelle, Anlage- und Vorsorgestrategien nach Ihren persönlichen Vorstellungen und Verhältnissen. Nach Angabe der von uns benötigten Daten erhalten Sie dann Ihr persönliches Angebot per E-Mail, Fax, oder auf postalischem Wege. Nach Eingang der erforderlichen Unterlagen bei uns, wird Ihr Begehren nach schneller und unbürokratischer Prüfung, umgehend per Post an unsere Partnerunternehmen weitergeleitet. Sie erhalten dann Ihre persönlichen Verträge per Post.

Wir vermitteln Ihnen Ihr neues Heim oder suchen für Sie einen geeigneten Käufer u.a. aus unserer umfangreichen Interessentenkartei. Bei Interesse an einem Objekt aus unserem Angebot können sie sich ein umfangreiches Exposè per E-Mail oder Post anfordern. Entspricht das Objekt Ihren Vorstellungen auf dem Papier führen wir gern mit Ihnen eine Besichtigung durch und begleiten Sie qualifiziert beim Erwerb ihres neuen Heims. Sollte in unserer Immobilienrubrik kein entsprechendes Objekt im Angebot sein, füllen Sie bitte den Interessentenbogen aus. So lassen sie sich in unserer Interessentenkartei registrieren und erhalten dann fortlaufend Informationen an neu zu vermittelnden Objekten mit vergleichbaren Kriterien.


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3. Wie erreiche ich fi-on?


Persönlich: 

Mönkhofer Weg 4 in 23564 Lübeck

Tel./ Fax: 0451 - 610 13 10

Email: info@fi-on.com


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4. Wann bekomme ich die genannten Konditionen verbindlich?


Unsere Partner vereinbaren mit Ihnen die tagesaktuellen Konditionen, d.h. die Konditionen, welche an dem Tag, an dem Ihre vollständigen Antragsunterlagen bei unserem Partner eingehen, haben Gültigkeit

Hier Klicken bei speziellen Fragen zu:
Darlehen
Anlagen
Immobilien


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5. Sind Sondertilgungen bei Darlehen möglich?


Ja, selbstverständlich! Sondertilgungen sind je nach Kreditinstitut möglich und optional vereinbar.


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6. Welche Antragsunterlagen benötigen Sie?


Sie erhalten von uns als Anlage zum Darlehensantrag eine Checkliste der beizubringenden Unterlagen.


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7. Wie komme ich zu meinem Darlehen/ Kredit?


a) Drucken Sie die Übersicht der Darlehensanfrage aus und senden diese zusammen mit den Aufgelisteten Unterlagen per Post an:

fi-on OHG
Mönkhofer Weg 4
23562 Lübeck

b) Wir Prüfen Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und kontaktieren Sie gegebenenfalls. Wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie den Darlehensvertrag direkt vom Partnerkreditinstitut der fi-on OHG.

c) Sind sie mit allen Punkten des Darlehensvertrages einverstanden? Dann herzlichen Glückwunsch! Nun brauchen Sie nur noch zu unterschreiben und den Darlehensvertrag zurückzusenden.


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8. Finanzieren Sie auch an 2. Rangstelle?


Selbstverständlich, allerdings muß das beantragte Darlehen mindestens zur Hälfte im erstrangigen Beleihungsraum gesichert sein. Es sei denn, man bindet ein generelles Nachrangdarlehen in die Finanzierung ein.


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9. Kann ich auch Zwischenfinanzierungen erhalten?


Natürlich ist auch diese Form einer Finanzierung durch unsere Partner möglich.


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10. Kann ich über Sie auch KfW- Darlehen beantragen?


Wir übernehmen auch die Beantragung von Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Sie.


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11. Finanzieren Sie auch 100% oder mehr der Kosten?


Ja, selbstverständlich. Da wir auch nachrangige Darlehen anbieten ist eine Kombination verschiedener Bausteine möglich, dieses ist jedoch im Einzelfall abzuwägen und sollte in einem persönlichen Beratungsgespräch erarbeitet werden. Also fordern Sie uns.


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12. Wie hoch ist die Mindestdarlehenssumme?


Wir bieten Hypothekendarlehen ab einer Summe von Euro 50.000,- an.
Privatdarlehen ab einer Darlehenssumme von Euro 5.000,- und
Bausparsofortdarlehen ab einem Betrag von Euro 10.000,-


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13. Was passiert, wenn ich Ihr Angebot nicht annehmen kann?


Solange der Darlehensvertrag nicht durch Sie unterschrieben vorliegt fallen bei uns und unseren Partnern keine Kosten an.


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14. Kann ich das Darlehen in mehrere Teildarlehen aufteilen?


Natürlich! Bei Hypothekendarlehen kann jedes dieser Teildarlehen Ihren wünschen entsprechend mit unterschiedlichen Tilgungssätzen und Zinsfestschreibungszeiten ausgestattet werden. Zur Zeit ist die Beratung online nicht möglich. Hierzu bitten wir Sie Das Darlehen über den Gesamtbetrag mit einer Darlehenslaufzeit und einem Tilgungssatz zu beantragen und auf dem ausgedruckten Darlehensantrag einen Vermerk über die gewünschte Teilung des Darlehens mit dem gewünschten Zinssatz/ Tilgungssatz zu dokumentieren. Die Splittung des Gesamtdarlehens in mehrere Teilbeträge bietet Ihnen die Möglichkeit, die langfristige Belastung besser auf Ihre persönliche Situation abzustimmen. Eine Aufteilung macht auch dann Sinn, wenn sie nach einigen Jahren voraussichtlich in der Lage Sind , eine Sondertilgung zu leisten, welch das normale Maß überschreitet.


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15. Kann ich die Höhe meiner anfänglichen Tilgung frei bestimmen?


Ja, das Darlehen darf jedoch nicht vor Ablauf der Zinsfestschreibung durch die individuelle Tilgungsvereinbarung getilgt sein.


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16. Bietet fi-on auch Fremdwährungskredite an?


Nein, da diese Währungsrisiken beinhalten, welche Zinsvorteile zunichte machen können.


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17. Was ist der Unterschied zwischen einer Brief- oder Buchgrundschuld?


Buchgrundschuld: Die Buchgrundschuld wird in Abteilung III des Grundbuches eingetragen. Bei Übertragung/ Abtretung des Rechtes muss eine
beglaubigte Abtretungserklärung von der Gläubigerbank erstellt und die Änderung im Grundbuch vollzogen werden.

Briefgrundschuld: Wird ebenfalls in Abteilung III des Grundbuches eingetragen. Bei Abtretung/ Übertragung des Rechtes ist eine beglaubigte Abtretungserklärung von der Gläubigerbank zu erstellen. Das Recht geht erst bei Übergabe des Grundschuldbriefes an den neuen Gläubiger über. Unsere Partner verlangen zudem grundsätzlich zur Darlehenssicherung eine Briefgrundschuld mit einem Grundschuldzins von mindestens 10%. Sollte bereits eine Buchgrundschuld im Grundbuch eingetragen sein und diese an einen unserer Partner abgetreten werden, ist dieses selbstverständlich möglich. Die Buchgrundschuld wird dann im Rahmen der Darlehensbeantragung in eine Briefgrundschuld umgewandelt.


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18. Muss ich bei einem Wechsel zu einer anderen Bank eine neue Grundschuld bestellen?


Nein. Unsere Partner übernehmen i.d.R. die Grundschulden, wenn diese vollstreckbar nach § 800 ZPO eingetragen ist und es sich um eine Briefgrundschuld handelt. Liegt eine Buchgrundschuld vor, wird diese in eine Briefgrundschuld umgewandelt. Außerdem sollte der Grundschuldzins mindestens 10% betragen.


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19. Was passiert, wenn die Grundschuld noch nicht im Grundbuch eingetragen ist und ich das Geld benötige?


Es besteht die Möglichkeit, eine so genannte Notarbestätigung beim beurkundenden Notar zu beantragen. Die Notarbestätigung garantiert unseren Partnern, dass die Grundschuld an rangrichtiger Stelle im Grundbuch eingetragen wird. Auf diesem Wege ist eine vorzeitige Auszahlung möglich.


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20. Wenn ich zwei Darlehen miteinander vergleichen will, vergleiche ich dann den Nominal- oder Effektivzins?


Der Nominalzins ist der eigentliche Darlehenszins, über den die jährliche Zinsbelastung errechnet wird. Der anfängliche, effektive Jahreszins wird über eine mathematische Formel ermittelt und berücksichtigt zusätzliche Preisbestandteile, wie z.B. Nominalzins, Dauer der Zinsbindung, Disagio, Bearbeitungsgebühr, Tilgungssatz, Zins- und Tilgungsverrechnung, Verwaltungskostenbeiträge, und Provisionen, soweit diese im Darlehensvertrag ausgewiesen sind. Um einen realistischen Vergleich zwischen zwei Angeboten anstellen zu können, ist es wichtig alle Nebenkosten in diese Berechnung einzubeziehen, sprich jeden einzelnen Kostenfaktor zu vergleichen.


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21. Was passiert, wenn ich meine Immobilie innerhalb der Zinsbindungsfrist verkaufe?


Sie erwerben ein neues Objekt und möchten die Finanzierung des älteren Objektes weiterverwenden. Dieses ist durch einen Pfandwechsel realisierbar. Beim Pfandwechsel bleiben alle Konditionen, sowie der Darlehensnehmer bestehen. Die Grundschuld auf dem alten Objekt wird gelöscht und im Grundbuch des neuen Objektes eingetragen. Das Kreditinstitut berechnet hierfür eine Pauschalgebühr. Hinzu kommen die Grundbuch- und Notarkosten.