Wachstumswerte
Warrant

Währungsrisiko
Wärmebedarfsausweis
Wärmebrücke
Wärmedämmung
Wärmedurchgangszahl
Wärmedurchlasswiderstand
Wärmepumpe
Wärmerückgewinnung
Wärmeschutzverordnung
Wärmespeicherung
Wasserdampf
Wechselkurs (am Beispiel Dollar/EURO)
Werbungskosten

Wertermittlung
Wertgutachten
Wertpapiere

Wertpapierpensionsgeschäfte

Wertpapierpensionssatz

Wildschaden

Wohnfläche

 

 

 

Wachstumswerte

Aktien von Unternehmen, die besonders hohe Zukunftsaussichten haben, was das Umsatz- und Gewinnwachstum angeht. Wachstumswerte werden zum Beispiel im Neuen Markt in Frankfurt oder an der EASDAQ gehandelt.

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Warrant

siehe Optionsschein

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Währungsrisiko

Risiko einer Anlage, das durch mögliche Wechselkursveränderungen verursacht wird.

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Wärmebedarfsausweis

Er beschreibt, wie viel Heizwärme das Gebäude rechnerisch im Jahr benötigt und soll auch Laien ermöglichen, den Wärmeschutz eines Gebäudes zu beurteilen. Der sogenannte Jahresheizwärmebedarf wird pro Quadratmeter Wohnfläche angegeben. Der Wärmebedarfsausweis ist Käufern, Mietern und sonstigen Nutzungsberechtigten eines Gebäudes auf Anforderung zur Einsichtnahme zugänglich zu machen.

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Wärmebrücke

Schwachstellen an Außenwandbauteilen, die eine geringere Wärmedämmung aufweisen als die umgebenden Flächen. Häufig lassen unsauber vermauerte Wände mit dadurch entstandenen Schlitzen, Fugen und Mörtelflickwerk, die Wärmebrücken entstehen, über die dann die teure Heizwärme nach außen fließen kann. Diese Gefahr besteht besonders bei Mischbauweise. Wärmebrücken führen zu der Gefahr der Tauwasserbildung an der Innenseite der betreffenden Bauteile und im schlimmsten Fall zu Bauschäden, Schimmelbildungen, Rissen und Putzabplatzungen (siehe Kondensation). Wärmebrücken lassen sich nur durch sorgfältige Planung und gewissenhafte Rohbau-Ausführung der Außenwände und aller Anschlussteile von Anfang an vermeiden. In modernen Niedrig-Energie-Häusern (siehe Niedrig-Energie-Haus) und Passiv-Häusern (siehe Passiv-Haus) machen Wärmebrücken das gesamte Konzept zunichte und sind unbedingt zu vermeiden.

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Wärmedämmung

Die Wärmedämmung bewirkt eine Verlangsamung des Wärmeabflusses. Sie kann den Abfluss von Wärme aber nie ganz verhindern, da Wärme nicht isolierbar, sondern nur dämmbar ist (siehe Isolierung).

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Wärmedurchgangszahl

oder Wärmedurchgangskoeffizient. Siehe: k-Wert.

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Wärmedurchlasswiderstand

Kehrwert der Wärmedurchgangszahl. Je größer dieser Widerstand, desto besser die Wärmedämmung, umso weniger Wärme geht verloren.

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Wärmepumpe

Mit einer Wärmepumpe wird ein wesentlicher Teil der benötigten Energie von draußen ins Haus geholt. Entweder die Wärme der Umluft, des Erdreichs, des Grundwassers oder eines fließenden Gewässers.Aber auch die Wärme der Sonne, die Sonnenkollektoren eingefangen haben. Bei relativ bescheidenem Elektrizitätsverbrauch senken solche Anlagen den Heizstoffbedarf drastisch. Insbesondere, wenn sie mit Wärme-Rückgewinnungs-Systemen gekoppelt sind. Diese Verbundsysteme arbeiten auch in unseren Breiten wirtschaftlich, wenn für Spitzenbelastungszeiten konventionelle Anlagen für Heizung und Warmwassererzeugung vorgesehen sind. Ihr Wirkungsgrad wird in der Heizzahl angegeben (siehe Heizzahl).

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Wärmerückgewinnung

Vorrichtung zur Rückgewinnung des Wärmeinhaltes der Luft. Ein Wärmetauscher saugt verbrauchte Luft an und entzieht ihr die Wärme, bevor sie ins Freie geleitet wird. Die Wärme wird an Frischluft übertragen und Schlaf- und Wohnräumen zugeführt. In der Praxis lassen sich etwa 70% der Lüftungswärme zurückgewinnen. Damit wird der Lüftungswärmebedarf gesenkt (siehe Passiv-Haus).

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Wärmeschutzverordnung

(Energie-Einsparverordnung) Die Wärmeschutzverordnung beschränkt den jährlich zulässigen Heizenergiebedarf eines Wohngebäudes. Die thermische Qualität eines Gebäudes wird nicht allein durch die Wärmedämmung der Bauteile, dem k-Wert (siehe k-Wert), beurteilt. Im Mittelpunkt steht der Heizenergiebedarf eines Gebäudes: Bei der Berechnung werden sowohl Wärmeverluste durch Außenbauteile und Lüftung als auch Wärmegewinne durch die Sonne sowie elektrische Geräte in einer sogenannten Energiebilanz erfasst. Das Ergebnis erlaubt eine Abschätzung des Energieverbrauches eines Gebäudes.Das Nachweisverfahren der Wärmeschutzverordnung verlangt keinen Mindest-Wärmedämmwert der einzelnen Bauteile. Es fordert lediglich den Nachweis, dass das Gebäude nicht insgesamt zu viel Heizwärme benötigt.

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Wärmespeicherung

Das Wärmespeichervermögen eines Baustoffs wird mit der Wärmespeicherungszahl W in kJ/(m²K) angegeben. In Kilojoule gemessen, gibt sie Auskunft darüber, wie viel Wärme ein Quadratmeter Baustoff speichert, wenn die Temperaturdifferenz ein Kelvin beträgt. Wärme, die von Innenwänden gespeichert wird, wird später wieder an die Innenräume abgegeben. In der Übergangszeit im Frühling und Herbst reicht das Wärmespeichervermögen eines massiven Hauses aus, mit der am Tage gespeicherten Wärme nachts die Räume zu wärmen, ohne dass die Heizung eingeschaltet werden muss. Deshalb kann eine hohe Wärmespeicherfähigkeit eines Baustoffs die Wärmebilanz eines Hauses verbessern.

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Wasserdampf

Wasser in gasförmigem Zustand. Jede Person schwitzt täglich etwa 1-2 Liter Flüssigkeit aus. Durch Kochen, Baden, Waschen usw. verursacht jede Person außerdem ca. 1/2-1 Liter Wasserdampf.

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Wechselkurs (am Beispiel Dollar/EURO)

Das Austauschverhältnis der US-amerikanischen gegenüber der europäischen Währung. In Deutschland ist die Preisnotierung der Wechselkurse üblich, d.h. es wird der EURO-Betrag angegeben, für den ein Dollar erhältlich ist. Der Dollar ist die bedeutendste Währung der Welt, da der größte Teil des Welthandels und -kapitalverkehrs in Dollar abgewickelt wird.

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Werbungskosten

Aufwendungen, die der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen. Speziell bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind bestimmte Aufwendungen (z. B. Darlehenszinsen, Disagio, Abschreibungen, Bewirtschaftungskosten) steuerlich abzugsfähige Werbungskosten.

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Wertermittlung

Private bei der Wertermittlung werden Verkehrswert und Beleihungswert festgesetzt. Der Verkehrswert dient der Überprüfung der Angemessenheit des Kaufpreises, während der Beleihungswert als Basis für die Höhe der Kreditgewährung zu sehen ist. Der Verkehrswert wird im wesentlichen stichtagsbezogen ermittelt und gibt somit den aktuellen, derzeit am Markt erzielbaren Wert wieder, wobei bei der Beleihungswertermittlung die dauernden, nachhaltig erzielbaren Eigenschaften zugrunde gelegt werden, da das bewertete Objekt in der Regel für viele Jahre als Kreditsicherheit dient und aus diesem Grund einer längerfristigen Risikobeurteilung unterzogen wird. Nach Vorgabe des BAK (= Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen) muss daher ein Sicherheitsabschlag vorgenommen werden, um eventuelle Marktschwankungen aufzufangen. Der Beleihungswert liegt somit grundsätzlich unter dem Verkehrswert. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie den meisten eigengenutzten Eigentumswohnungen wird der Beleihungswert nach dem Sachwert ermittelt. Der Sachwert setzt sich aus Bodenwert, Gebäudewert und Außenanlagen zusammen. Bei Mehrfamilienhäusern und sonstigen Renditeobjekten wird der Beleihungswert auf Basis des Ertragswertes bestimmt. Der Ertragswert orientiert sich an den nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen und stellt den kapitalisierten Reinertrag des Beleihungsobjektes dar.

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Wertgutachten

Siehe Schätzung, Wertermittlung.

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Wertpapiere

Zu Wertpapieren (auch Effekten genannt) gehören in erster Linie Aktien, Renten und Fonds, aber auch Optionsscheine.

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Wertpapierpensionsgeschäfte

Bei einem Wertpapierpensionsgeschäft kauft die Deutsche Bundesbank bzw. die Europäische Zentralbank Wertpapiere, wobei sie sich verpflichtet, diese später zurückzugeben.

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Wertpapierpensionssatz

Zinssatz, den die Deutsche Bundesbank bzw. die Europäische Zentralbank den Kreditinstituten für die zwischenzeitliche Liquiditätsgewährung im Rahmen der Wertpapierpensionsgeschäfte in Rechnung stellt. Er gehört zu den Leitzinssätzen. Gewöhnlich liegt der Wertpapierpensionssatz zwischen dem Diskont- und Lombardsatz, seit 1985 ist er zum eigentlichen Leitzinssatz avanciert, an dem sich das Niveau der Geldmarktzinsen vornehmlich ausrichtet.

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Wildschaden

Unter Wildschaden versteht man den Schaden, der dadurch entsteht, daß das in Bewegung befindliche Fahrzeug mit Haarwild kollidiert. Folgende Tiere gehören nach § 2 Bundesjagdgesetz zum Haarwild: Wisent, Elch, Rot-, Dam-, Gams-, Stein- und Muffelwild, Schwarzwild, Feldhase, Schneehase und Wildkaninchen, Murmeltier, Wildkatze, Luchs, Steinmarder und Baummarder, Mauswiesel, Dachs, Fischotter, Seehund, Iltis und Hermelin. Haus- und Nutztier gehören nicht zum Haarwild! Voraussetzung für einen Haarwildschaden ist, daß sich das versicherte Fahrzeug bei der Kollision in Bewegung befand. Ist dies nicht der Fall, liegt kein Wildschaden vor.

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Wohnfläche

Die Wohnfläche ist die anrechenbare Grundfläche der Räume von Wohnungen. Zur Ermittlung der Wohnfläche werden von der Grundfläche z.B. die Außen- und Zwischenwände, die Treppenhäuser, etc. abgerechnet - zur überschlägigen Ermittlung kann man ungefähr 75 % der Grundfläche als Wohnfläche ansetzen. Die Banken verlangen allerdings zur Wertermittlung fast immer eine genaue Wohnflächenberechnung nach DIN.

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